Kostenübernahme
Die Kosten für Leistungen der Grundpflege, Betreuungs-/Entlastungsleistungen, Verhinderungs- / Urlaubspflege und die Hauswirtschaft werden von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzung hierfür ist die Einstufung in einen Pflegegrad.
In einem ausführlichen Erstgespräch berät Sie unsere Pflegedienstleitung zu allen Fragen der häuslichen Pflege. Der Umfang der gewünschten Pflege wird abgeklärt, Einsatzzeiten und besondere Wünsche besprochen.
Bevor wir Ihre Pflege beginnen, erhalten Sie von uns schriftlich einen Kostenvoranschlag, der Ihnen einen Überblick über den zu erwartenden Anteil der Pflegekasse und den von Ihnen privat zu übernehmenden Anteil gibt, sowie einen Pflegevertrag, der alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner enthält.
Der Anteil der Kranken- und Pflegekassen wird monatlich bzw. nach Ablauf der ärztlichen Verordnung von uns direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet.
Über Ihren Eigenanteil erhalten Sie eine private Rechnung.